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Allgemeine Auftragsbedingungen

Stand: September 2008

Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für mündliche und schriftliche Verträge zwischen der PfPe® und ihren Auftraggebern, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Für den Umfang, der von der PfPe® zu erbringenden Leistung ist, der erteilte Auftrag maßgebend.

(2) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung.

2. Verschwiegenheitspflicht

(1) Die PfPe® ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet.

(2) Die PfPe® darf Berichte, psychologische Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die PfPe® auch ohne deren besondere Aufforderung,alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig erhält und sie von allen Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

4. Mitwirkung Dritter

Die PfPe® ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter sowie fachkundige Dritte heranzuziehen.

5. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der PfPe® ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich – innerhalb 14 Tage nach Erhalt – schriftlich geltend gemacht werden.

6. Schutz des geistigen Eigentums der PfPe®

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages gefertigten Schriftsätze, Skizzen, Entwürfe und Zeichnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

7. Vergütung

(1) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der PfPe® ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(2) Die PfPe® kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(3) Für die unter Ziff. 1 genannten Tätigkeiten die mit einer Beratungsleistung einhergehen (z.B. Entscheidungsfindung, Leistungsblockaden, Beziehungsblockaden) vereinbaren die Parteien eine Abrechnung nach Zeit. Die Berechnung erfolgt jeweils nach angebrochenen 15-Minuten-Takten.

(4) Potenzialanalyse: Bei einer Absage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% fällig.

Beratungsleistungen (u.a. Entscheidungsfindung, Leistungsblockaden, Beziehungsblockaden): Bei einer Terminabsage bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar in voller Höhe fällig.
 

8. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur das deutsche Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der PfPe®.

9. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein sollten oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

10. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 
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